Leistungen

Welche Sachverhalte bearbeiten wir?

Grundsätzlich übernehmen wir alle Mandate, die einen Bezug zu einer in Portugal belegenen Immobilie oder zu einem dort belegenen Grundstück haben, sei es durch einen Kauf oder Verkauf, eine Schenkung, Erbschaft oder eine Scheidung in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Dabei ist es egal, ob das Grundstück auf dem Festland Portugals, auf Madeira oder den Azoren liegt.

Genauere Angaben finden Sie zu unseren Tätigkeitsfeldern in unserem unten stehenden Leistungskatalog.
Sollten Sie Ihr Anliegen nicht auf dieser Liste finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


Philosophie der Kanzlei

Seit mehr als 16 Jahren ist Frau Dr. Müller-Bromley auf dem Festland (von der Algarve bis in den Norden), Madeira und den Azoren tätig. Drei Eigenschaften haben sich bei Ihrer Arbeit ausgezahlt. Wir bezeichnen ihre Kombination als Philosophie unserer Kanzlei: Fundierte Kenntnisse der Sprache und des Rechts, Gelassenheit und Respekt.
  • Fundierte Kenntisse der Sprache und des Rechts.

    Voraussetzung für ein Tätigwerden in Portugal ist selbstverständlich das Beherrschen der portugiesischen Sprache, der portugiesischen Sprache im Allgemeinen und der Rechtssprache. Voraussetzung ist zudem die genaue Kenntnis der Rechtslage und der Unterschiede zwischen dem deuschen und dem portugiesischen Recht. In den Fällen, in denen sich das deutsche mit dem portugiesischen Rech trifft und sich beide Rechte scheinbar ineinander verhaken, ist es notwendig, genau darzulegen, worin sich beide Rechte unterscheiden und eventuell auch, welche gesellschaftllichen Werte und Vorstellungen hinter den Regelungen stehen. Es sind oft die kleinen Unterschiede, die ein scheinbar unüberwindbares Problem schaffen. Immer wieder gilt es, sich in die andere Partei und ihre Sichtweise hineinzuversetzen.
  • Gelassenheit.

    Bei allen Diskussionen darf auch ruhig einmal gelacht werden. Es gibt immer eine Lösung! Das wissen ganz besonders die Portugiesen. Von der Legende vom Hahn von Barcelos können wir viel lernen.
  • Respekt.

    Nachaltige Lösungen werden nur erzielt, wenn das eigene Handeln auf Respekt basiert. Kurzfristige Siege oder Lösungen, welche die andere Partei benachteiligen, können keinen Rechtsfrieden herstellen und haben keinen Bestand. Besonders in den Behörden ist es wichtig, ehrlich und fair zu bleiben, ohne jede Form der Überheblichkeit, selbst wenn offensichtliche Fehler gemacht werden. Auch darüber lässt sich in aller Frendlichkeit sprechen.


Wichtig ist, auch und gerade den portugiesischen Sachbearbeiter in einer Behörde zu verstehen, sich in seine Denkweise und seine Auslegung des Rechts (eben aus rein portugiesischer Sicht) hineinzuversetzen. Erst mit dem Verständnis des Gegenübers und dem gelassenen und respektvollen Umgang lassen sich die Sachverhalte in Portugal nachhaltig lösen. Nachhaltig bedeutet in dem Zusammenhang, dass die gefundenen Lösungen auch wirklich Bestand haben. Und das haben sie! Daher ist Frau Dr. M¨ller-Bromley in den Ämtern ein trotz der Berge der Akten, die zu bearbeiten sind, ein gern gesehener Gast. Sie kennt nahezu jedes Amt in Portugal auf dem Festland, Madeira und auf den Azoren, und jeder kennt sie.

Leistungskatalog

Unser Leistungskatalog im Überblick:
  • Rechtsberatung zu allen Fragen und Problemen auf dem Gebiet: portugiesisches Grundstücksrecht, portugiesisches Immobilienrecht, Grundbuchrecht, Erbrecht in Portugal / Deutschland / auf europäischer Ebene, portugiesisches Familienrechts (Auseinandersetzung von Ehegut, Scheidungsfolgen), Auswirkungen des deutschen Familienrechts in Portugal (Probleme der ehelichen Güterstände)

  • Die Abwicklung von Immobiliengeschäften aller Art: Kauf, Verkauf, Schenkung einer in Portugal belegenen Immobilie, all inclusive (das bedeutet, ohne dass der Käufer oder Verkäufer zur Beurkundung nach Portugal reisen muss). Je nach Belieben künnen sich die Mandanten an der Durchführung beteiligen

  • Prüfung von Immobiliendokumenten zum Zwecke der Kaufvorbbereitung oder zu anderen Zwecken, insbesondere die Prüfung von Grundbuchauszug, Auszug aus dem Steuerregister, Bau-, Nutzungs- oder Wohngenehmigung

  • Hilfestelltung und Durchführung von Legalisierungsverfahren zur Erlangung einer Nutzungsgenehmigung

  • Vermittlung von Gutachtern zur Erstellung von Wertgutachten über Immobilien

  • Prüfung dinglicher und schuldrechtlicher Verträge (Kaufvorverträge, Kaufverträge) - Rechte und Pflichten der Parteien, Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen

  • Beantragung einer Steuernummer, Organiation eines steuerlichen Fiskalvertreters

  • Löschung von steuerlichen Repräsentanten

  • Nachlassabwicklung in Portugal und in den autonomen Regionen, Madeira, Porto Santo und den Azoren: fristgerechte Bekanntgabe des Todesfalls bei den Beh&oml;rden, Vorbereitung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung, Umschreibung des Steuerregisters, des Grundbuchs, Umschreibung und Auflösung der Konten

  • Durchführung eines Erbscheinverfahrens in Deutschland, wenn der Erblasser in Portugal verstorben ist (durch Jahre lange Praxis hat sich eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Schöneberg und dem Amtsgericht Tecklenburg entwickelt)

  • Testamentsvollstreckung bei Nachlass in Deutschland und in Portugal

  • Hilfe bei der Nachlassgestaltung (Testamentsgestaltung) unter Berücksichtigung der Europäischen Erbrechtsverordungng, Nr. 650/2012.

  • Hilfe bei der Vorsorgeverfügungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)

  • Prozessführungen in Deutschland und in Portugal (unter Einschaltung eines Korrespondenzanwaltes)

  • Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in Portugal und portugiesischer Urteile in Deutschland - unbestrittene Forderungen nach der Richtlinie 805/2004 (Europäischer Vollstreckungstitel)

  • Geschäftsfährungen aller Arten im Bereich der Tätigkeitsschwerpunkte in Deutschland und in Portugal


Adresse

  • Rechtsanwältin und Advogada Dr. iur. Stephanie Müller-Bromley
  • Hauptsitz der Kanzlei / Escritório Principal:
  • Ibbenbürener Str. 34
  • 49545 Tecklenburg / Deutschland / Alemanha

Kontakt

  • Telefon 05482 92 61 44 / de Portugal: 0049 5482 92 61 44
  • Mobil 0173 85 740 86 / de Portugal: 0049 173 85 740 86
  • Telemóvel (Portugal) 00351 920 414 193
  • info@mueller-bromley.eu

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